Pontius und Pilatus - Zwei Schwergewichte im saarländischen Landtag
Pontius und Pilatus

Also, da gab es mal eine Sitzung des Ausschusses für Justiz - eigentlich heißt der ja länger - im saarländischen Landtag und darin ging es darum, ob sich die saarländischen Parlamentarier, also die Abgeordneten im saarländischen Landtag, zu mehr Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen durchringen könnten, was eine Änderung der saarländischen Verfassung bedeuten würde.

Immerhin hatte eine der im Landtag vertretenen Parteien, die CDU, die dort auch mehr Parlamentarier unterhält als andere Parteien, also die Mehrheit stellt und damit auch die Landesregierung, einen solchen Antrag auf Änderung der Landesverfassung in einigen wichtigen Punkten beantragt.

Sitte ist es, wenn Parlamentarier selber nicht mehr weiter wissen, dass dann in diesen Ausschüssen sogenannte Sachverständige ihnen diese klaffenden Wissenslücken schließen. Man muss dabei berücksichtigen, dass eine Vielzahl der Parlamentarier sogar Rechtswissenschaften studiert haben, was man auch Jura nennt. Dennoch, oder gerade deswegen, holt man sich also Beistand von noch mehr studierten Leuten, sogenannten Professoren. Wobei dann allerdings meist der eigene Parlamentarier-Verstand sich zur Ruhe zu setzen scheint. So geschehen auch in der oben erwähnten und von der CDU sozusagen ins Leben gerufenen Ausschusssitzung.

In diesem Fall waren insgesamt 8 Sachverständige aufgefordert, eine Stellungnahme zum Thema "mehr plebiszitäre Elemente" in der saarländischen Verfassung abzugeben. Ja, es gibt kriminelle Elemente und plebiszitäre Elemente. Im Nachhinein hatte man gar den Eindruck, die Parlamentarier schienen das zu verwechseln.

Also eigentlich ist das gar nichts Schlimmes, plebiszitäre Elemente: damit ist gemeint, dass sich Bürger des Saarlandes zu Bürgerinitiativen zusammenschließen können, dann innerhalb einer bestimmte Frist eine bestimmte Anzahl von Stimmen per Unterschrift zusammentragen und damit ein Bürgerbegehren auslösen können, was bedeutet, der Landtag, also die Parlamentarier müssten sich damit befassen und auf die Bürger hören. Zum Beispiel wenn sie kein Kraftwerk wollen. Ansonsten gibt es das überall in Deutschland - nur noch nicht im Saarland. Und das hat zwei Gründe: Pontius und Pilatus ...


... Fortsetzung folgt






DIE RANDBEMERKUNG




Aus der saarländischen Landesverfassung:



Durch Gesetz vom 4. Juli 1979 erhielt der Artikel 101 folgende Fassung:



"Artikel 99. (1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen. Über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt, finden Volksbegehren nicht statt."


Der Verein "Mehr Demokratie e.V." setzt sich bundeweit für zeigemässere Elemente direkter Demokratie ein, z. B. die Volksabstimmung in wichtigen Fragen.







 
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